„Der Weg ist das Ziel.“
Konfuzius
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Jalos Activ Excursions Ltd. weist sich ausdrücklich nicht verantwortlich für die Inhalte gelinkter Seiten auf unserer Homepage.
Die folgenden Allgemeinen Buchungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns – Jalos Activ Excursions Ltd, im Folgenden Jalos.
1. Abschluss des Buchungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin Jalos den Abschluss eines Buchungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder/die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Jalos zustande. Jalos informiert über die Annahme mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% zu leisten. Die Restzahlung, auf die die Anzahlung angerechnet wird, ist bei Wanderreisen (und anderen Reisen) spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig (Zahlungseingang) und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Wird lediglich ein Transfer gebucht, so können die Transferzahlungen im Voraus gezahlt werden oder hier vor Ort bei Durchführung des Transfers.
3. Leistungen
Umfang und Art der von Jalos vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Jalos sowie der Buchungsbestätigung. Bezüglich der Programmausschreibung behält sich Jalos ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde/die Kundin selbstverständlich vor Buchung informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Jalos nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Jalos wird den/die Kunde/Kundin über derartige Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der/die Kunde/Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Jalos empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Jalos. Tritt der/die Kunde/Kundin zurück, so verliert Jalos den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Jalos ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Jalos durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. Jalos kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15%,
ab 29. Bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%,
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%,
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 55%,
ab 6. Tag vor Reiseantritt 65%,
ab Nichtantritt 90%
5.2. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird unbedingt empfohlen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde/die Kundin einzelne Reiseleistungen, die ihm/ihr von Jalos ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen (z.B. vorzeitige Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Jalos wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, soweit sie von den Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch Jalos
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Jalos vom Vertrag zurücktreten, dabei muss in der Buchungsbestätigung der Zeitpunkt angegeben worden sein, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Jalos wird den/die Kunden/in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung bis spätestens drei
Wochen vor Reisebeginn über eine Nichtdurchführung unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt übersenden. Alle vom Kunden gemachten Anzahlungen werden in voller Höhe von Jalos zurückgezahlt.
8. Haftung von Jalos und Haftbeschränkung
Jalos haftet nicht für Angaben in von Jalos nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels).